Informationen
Voraussetzungen
Stimmberechtigt an der Einwohnergemeindeversammlung sind alle in Suhr wohnhaften Schweizer Bürger und Bürgerinnen, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.